# Meldet OnlyFans meine Einnahmen ans Finanzamt? DAC7 und die Meldepflicht der Plattformen

> Seit 2023 melden Plattformen Einnahmen ans BZSt. Was DAC7 für Creator bedeutet, welche Daten fließen und warum OnlyFans ein Sonderfall ist.

Quelle: https://impulse.management/blog/meldet-onlyfans-ans-finanzamt/
Stand: 2026-10-26

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**Kurz gesagt:** Plattformen, die unter das Plattformen-Steuertransparenzgesetz fallen, melden seit 2023 jedes Jahr Name, Steuer-ID und Einnahmen ihrer Anbieter ans Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an dein Finanzamt weitergibt – bei Dienstleistungen ohne Freigrenze. Ob OnlyFans als britische Plattform darunter meldet, veröffentlicht sie nicht. Plane trotzdem so, als wüsste das Finanzamt Bescheid.

Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, und im Netz kursieren zwei falsche Antworten: „OnlyFans meldet alles automatisch" und „OnlyFans sitzt im Ausland, da sieht keiner was". Die ehrliche Antwort hat zwei Teile – was das Gesetz verlangt und was das für OnlyFans konkret bedeutet. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

## Was das Gesetz verlangt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die unter dem Namen DAC7 bekannt ist. Betreiber digitaler Plattformen sammeln danach über das Kalenderjahr Daten über ihre Anbieter und melden sie bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die erste Meldung lief im Januar 2024 für das Jahr 2023.

Das BZSt behält die Daten nicht: Es leitet sie an die zuständigen Finanzämter weiter, die sie bei der Veranlagung als Kontrollmitteilung nutzen. Wer gemeldet wurde, aber nichts erklärt hat, fällt also genau dort auf, wo die Steuer festgesetzt wird.

## Welche Daten fließen

| Angabe | Was das heißt |
| --- | --- |
| Name und Anschrift | dein bürgerlicher Name, nicht dein Künstlername |
| Geburtsdatum | zur eindeutigen Zuordnung |
| Steuer-ID oder Steuernummer | samt dem EU-Staat, der sie vergeben hat |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | falls du eine hast |
| Vergütung je Quartal | was dir die Plattform ausgezahlt oder gutgeschrieben hat |
| Anzahl der Tätigkeiten | wie viele Verkäufe oder Leistungen es waren |
| Gebühren und Provisionen | was die Plattform selbst einbehalten hat |

Die erste Zeile ist die wichtigste für alle, die unter Pseudonym arbeiten: Gemeldet wird die Person, die sich bei der Plattform verifiziert hat. Ein [anonymer Account](https://impulse.management/blog/onlyfans-anonym-ohne-gesicht/) schützt dich vor Fans, nicht vor dem Finanzamt.

## Welche Tätigkeiten darunter fallen

Meldepflichtig sind vier Arten von Tätigkeiten, jeweils wenn sie über eine Plattform gegen Bezahlung laufen: persönliche Dienstleistungen, der Verkauf von Waren, die Vermietung von Immobilien und die Vermietung von Verkehrsmitteln.

Eine Freigrenze gibt es nur beim Verkauf von Waren: Wer höchstens 30 Verkäufe im Jahr hat und dabei höchstens 2.000 Euro einnimmt, wird nicht gemeldet – beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Für Dienstleistungen gibt es keine solche Grenze. Ob ein Abo-Modell mit Fotos und Videos als persönliche Dienstleistung zählt, ist dabei die Frage, an der sich entscheidet, ob eine Plattform meldet; die Plattformen beantworten sie unterschiedlich. Wer zusätzlich [getragene Sachen verkauft](https://impulse.management/blog/getragene-sachen-verkaufen/), bewegt sich beim Warenverkauf, wo die Freigrenze greift.

## Der Sonderfall OnlyFans

OnlyFans gehört der Fenix International Limited mit Sitz in London. Großbritannien ist nicht in der EU und hat eigene Regeln: Seit dem 1. Januar 2024 müssen britische Plattformen ihre Anbieter jährlich bis zum 31. Januar an die britische Steuerbehörde HMRC melden – aber nur Anbieter, die in Großbritannien oder in einem Land auf einer festen Liste leben. HMRC gibt die Daten dann an diese Länder weiter.

Auf der Liste für das Meldejahr 2026 stehen unter anderem Österreich, Irland, die Niederlande, Spanien und Polen. **Deutschland steht nicht darauf** (Stand: HMRC-Handbuch vom 15. Oktober 2026). Über den britischen Weg fließen die Daten deutscher Creator also derzeit nicht nach Deutschland. Für Creator in Österreich sieht das anders aus – mehr dazu unter [OnlyFans-Einkommen in Österreich](https://impulse.management/blog/onlyfans-einkommen-steuern-oesterreich/).

Ob OnlyFans zusätzlich direkt nach den EU-Regeln meldet, veröffentlicht die Plattform nicht. Das europäische Recht sieht vor, dass sich auch Plattformen aus Drittstaaten in einem EU-Staat registrieren und melden, wenn sie meldepflichtige Tätigkeiten von EU-Anbietern abwickeln. Ein Indiz: Fragt dich eine Plattform ausdrücklich nach Steuer-ID und Geburtsdatum und verweist dabei auf DAC7, bereitet sie genau diese Meldung vor.

## Warum das am Ergebnis nichts ändert

Die Meldung ist nur einer von mehreren Wegen, auf denen das Finanzamt von Einnahmen erfährt. Jede [Auszahlung](https://impulse.management/blog/onlyfans-auszahlung-wann-wie/) landet auf deinem Konto, und bei jeder Prüfung ist der Kontoauszug das Erste, was angesehen wird. Dazu kommen gezielte Ermittlungen: Im August 2025 wurde bekannt, dass Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen rund 6.000 Datensätze zu Influencern auswerten, mit einem mutmaßlichen Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro.

Vor allem aber hängt die Steuerpflicht nicht an einer Meldung: Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland [ab dem ersten Euro steuerpflichtig](https://impulse.management/blog/onlyfans-einkommen-steuern-deutschland/), ob eine Plattform meldet oder nicht. Eine fehlende Meldung macht nicht unsichtbar, sie verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem es teuer wird.

## Was du jetzt tun solltest

| Deine Lage | Der nächste Schritt |
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| Du fängst gerade an | [Gewerbe anmelden](https://impulse.management/blog/onlyfans-gewerbe-anmelden/), steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Rücklagenkonto einrichten |
| Eine Plattform fragt nach Steuer-ID und Geburtsdatum | korrekt und vollständig ausfüllen – die Daten gehen an die Behörden |
| Du hast Einnahmen bisher nicht angegeben | mit einer Steuerberaterin nachholen, bevor sich das Finanzamt meldet; eine Selbstanzeige wirkt nur, solange keine Prüfung angekündigt und nichts entdeckt ist |

Der dritte Fall ist häufiger, als man denkt, und er ist lösbar – aber nur, solange du ihn selbst angehst. Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen, die genau solche Fälle aus diesem Geschäft kennen, und vermitteln den Kontakt im Erstgespräch.

## Quellen

- [Bundeszentralamt für Steuern: DAC7 – Verfahren](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/Verfahren/verfahren_node.html) — Inkrafttreten, Fristen, Weiterleitung an die Finanzämter, relevante Tätigkeiten
- [Bundeszentralamt für Steuern: DAC7 – Häufige Fragen](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/FAQ/faq_node.html) — welche Daten gemeldet werden, Freigrenze beim Warenverkauf, Kontrollmitteilungen
- [Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)](https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/) — der Gesetzestext
- [GOV.UK: Check if you need to register as a digital platform operator](https://www.gov.uk/guidance/check-if-you-need-to-register-as-a-digital-platform-operator) — wen britische Plattformen melden; keine Freigrenze für Dienstleistungen
- [HMRC: International Exchange of Information Manual, IEIM906100](https://www.gov.uk/hmrc-internal-manuals/international-exchange-of-information/ieim906100) — die Länderliste für das Meldejahr 2026
- [beck-aktuell: Finanzverwaltung ermittelt gegen Influencer (14. August 2025)](https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/steuer-ermittlungen-nrw-finanzverwaltung-influencer-steuerhinterziehung-2025-08-14) — rund 6.000 Datensätze, mutmaßlicher Steuerschaden rund 300 Millionen Euro
- [§ 371 AO – Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)
