# OnlyFans mit US-Visum: Was erlaubt ist und was nicht

> Selbstständigkeit in den USA ohne US-Pass: Was F-1 und H-1B zulassen, warum Creator-Einnahmen als Arbeit gelten und wann ein Anwalt dazugehört.

Quelle: https://impulse.management/blog/onlyfans-mit-us-visum/
Stand: 2026-09-18

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**Kurz gesagt:** Mit US-Staatsbürgerschaft oder Green Card darfst du selbstständig arbeiten, dann ist es kein Thema. Bei den meisten befristeten Visa schon: Ein F-1 erlaubt keine allgemeine Selbstständigkeit, ein H-1B nur die Arbeit für den Arbeitgeber, der es gesponsert hat. Creator-Einnahmen gelten als Arbeit, egal wer zahlt. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung — und es ist die eine Frage, für die sich ein Anwaltsgespräch lohnt, bevor du anfängst.

## Warum diese Frage vor allen anderen kommt

Fast alles andere in diesem Geschäft lässt sich später korrigieren: Preise, Nische, Plattform, Agentur. Der Aufenthaltsstatus nicht. Arbeit ohne Erlaubnis steht in den Akten, und sie verschwindet nicht dadurch, dass das Konto danach geschlossen wird.

Die Reihenfolge ist also: erst Status klären, dann Konto eröffnen.

## Was als Arbeit zählt

Der erste Gedanke ist meistens: Arbeit ist ein Job mit einem Arbeitgeber. Das Einwanderungsrecht sieht das anders. Es kommt auf die Tätigkeit und die Einnahme an, nicht darauf, wer auf der anderen Seite steht.

Abos und Inhalte zu verkaufen bringt Einkommen für eine Leistung, die du erbracht hast. Das ist Arbeit — ob das Geld von einer Plattform in London kommt, von einer Agentur in Berlin oder von einem Fan in Ohio, und ob du vierzig Stunden pro Woche darauf verwendest oder vier.

Zwei Dinge ändern daran nichts:

- **Zahlung ins Ausland.** Wo das Geld landet, entscheidet nicht, wo gearbeitet wurde.
- **"Ist nur ein Hobby."** Wenn Einnahmen entstehen, hilft die Bezeichnung nicht.

## Die Lagen, grob

| Status | Selbstständig als Creator |
| --- | --- |
| US-Staatsbürgerschaft | ja |
| Green Card | ja |
| H-1B | nur für den sponsernden Arbeitgeber — also nein |
| F-1 (Studium) | grundsätzlich nicht; es gibt enge Ausnahmen, und sie sind eng |
| J-1 und andere befristete Kategorien | hängt am Programm; im Zweifel nein |
| Besuch (B-1/B-2, ESTA) | nein — das ist kein Arbeitsstatus |

Die Tabelle ist mit Absicht knapp. Die Ausnahmen, die es gibt, sind real, sie sind speziell, und sie lassen sich nicht aus einem Ratgeber auf einer Agenturseite herleiten.

## Was ein Anwalt hier wirklich kostet

Ein einzelnes Gespräch mit einer Anwältin für Einwanderungsrecht zu einer konkreten Frage ist nicht teuer, gemessen an der Alternative. Mit drei Angaben bekommst du in einer Sitzung eine brauchbare Antwort:

1. Dein genauer Status und bis wann er gilt.
2. Was du vorhast, klar beschrieben — Inhalte produzieren, Abos, Sonderwünsche.
3. Ob dich jemand bezahlen würde und von wo aus.

Wenn die Antwort nein ist, ist sie nein. Es gibt keine Gestaltung, die aus nicht erlaubter Arbeit erlaubte macht.

## Wenn die Antwort nein ist

Manches bleibt in der Regel unberührt — aber lass es für deinen Fall bestätigen, statt es anzunehmen:

- **Passive Einkünfte** werden in manchen Kategorien anders behandelt als Arbeit. Genau diese Grenze zieht dir eine Anwältin, und genau dort geht Raten schief.
- **Warten.** Ein Status ändert sich. Was mit F-1 zu ist, kann zwei Jahre später offen sein.

Keine Lösung ist, das Konto von jemand anderem "halten" zu lassen. Das sind dessen Einnahmen und deine Arbeit — und damit ein zweites Problem über dem ersten.

## Wenn die Antwort ja ist

Dann ist der Rest gewöhnliche Selbstständigkeit, und die anderen Ratgeber gelten: [Steuern für Creator in den USA](https://impulse.management/blog/steuern-als-creator-in-den-usa/), [Auszahlungen für US-Creator](https://impulse.management/blog/onlyfans-auszahlung-usa/) und [wann eine US-LLC sinnvoll ist](https://impulse.management/blog/firma-im-ausland-gruenden-onlyfans-us-llc/).

Wenn du mit einer Agentur arbeitest, sag deinen Status gleich am Anfang. Eine seriöse fragt danach; unsere tut es. Es ändert, wie und worüber ausgezahlt werden kann — und es später zu erfahren ist für beide Seiten schlechter.

## Kurz zusammengefasst

- Creator-Einnahmen sind Arbeit, egal von wo gezahlt wird.
- Staatsbürgerschaft und Green Card: unproblematisch. Die meisten befristeten Visa: nicht.
- Ein Gespräch vorher, nicht hinterher.
- Keine Konstruktion macht aus nicht erlaubter Arbeit erlaubte.

## Quellen

- [USCIS: Working in the United States](https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states)
- [USCIS: Students and Employment — was mit F-1 erlaubt ist](https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/students-and-exchange-visitors/students-and-employment)
- [USCIS: Temporary Visitors for Business — warum B-1/B-2 keine Arbeit erlaubt](https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/temporary-visitors-for-business)
- [U.S. Department of State: Visa-Übersicht](https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas.html)
