# Was können OnlyFans-Models in Deutschland von der Steuer absetzen?

> Dessous, Nägel, Technik, Provision: was OnlyFans-Models in Deutschland wirklich absetzen können, was nicht, und warum 100 Prozent meist ein Mythos ist.

Quelle: https://impulse.management/blog/was-koennen-onlyfans-models-von-der-steuer-absetzen/
Stand: 2026-10-26

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**Kurz gesagt:** Vieles ist absetzbar — ausgerechnet das, was am nächsten am eigenen Körper ist, oft nicht. Absetzbar sind betrieblich veranlasste Ausgaben: Technik, Licht, ein echtes Arbeitszimmer, Plattform- und Agenturgebühren; Geräte bis 800 Euro netto sowie Computer und Software sogar komplett im Jahr des Kaufs. Nicht absetzbar sind Kosten der privaten Lebensführung, auch wenn sie dem Beruf nebenbei nützen.

Kaum eine Frage kommt bei uns öfter als diese, und kaum eine wird im Netz falscher beantwortet. Die Kurzfassung vorweg: Vieles ist absetzbar, aber ausgerechnet die Dinge, die am nächsten am eigenen Körper sind, sind es oft gar nicht. Dieser Beitrag erklärt die Logik dahinter. Er ersetzt keine Steuerberatung, und bei diesem Thema ist das keine Floskel.

## Die Grundregel, aus der alles folgt

Absetzbar sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Nicht absetzbar sind Kosten der privaten Lebensführung, und zwar auch dann, wenn sie dem Beruf nebenbei nützen. Genau dazwischen liegt die Grauzone, um die es hier geht.

Die Frage, die du dir bei jeder Ausgabe stellen kannst: Würde diese Ausgabe ohne den Account genauso anfallen, oder könnte ich die Sache privat genauso nutzen? Je klarer die Antwort Richtung privat geht, desto schlechter stehen die Karten.

## Die Linie in einer Tabelle

| Ausgabe | Wie sie behandelt wird | Warum |
| --- | --- | --- |
| Kamera, Licht, Stative, Speicher | absetzbar | ohne den Account gäbe es sie nicht |
| Kulisse und echte Requisite | absetzbar | erkennbar nicht alltagstauglich |
| Software, Schnitt- und Planungsabos | absetzbar | rein betrieblicher Zweck |
| Plattform- und Agenturprovision | absetzbar | unmittelbar am Umsatz |
| Steuerberatung | absetzbar | selbst eine Betriebsausgabe |
| Handy, Internet, Strom | anteilig absetzbar | der betriebliche Anteil lässt sich begründen und messen |
| Arbeitszimmer, anteilige Miete | je nach Fall | sonst bleibt die Tagespauschale, siehe unten |
| Dessous und normale Kleidung | in der Regel nicht | privat genauso tragbar — bei Kleidung auch nicht anteilig |
| Nägel, Haare, Kosmetik | nicht | Körperpflege; den gepflegten Körper nimmst du mit nach Hause |

Die Grenze verläuft nicht zwischen „wichtig für den Content" und „unwichtig", sondern zwischen „messbar betrieblich" und „privat mitnutzbar". Deshalb geht das Handy anteilig durch und die Maniküre nicht.

## Die Zahlen, die 2026 gelten

| Posten | Was gilt | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Geräte bis 800 € netto, etwa Ringlicht, Stativ, Mikrofon | im Jahr des Kaufs voll absetzbar | § 6 Abs. 2 EStG |
| Computer, Laptop, Software | Nutzungsdauer ein Jahr, also ebenfalls voll im Jahr des Kaufs | BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 |
| Kamera und andere Technik über 800 € netto | über die Nutzungsdauer verteilt; bei Kauf zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 wahlweise mit bis zu 30 % vom Restwert im Jahr | § 7 Abs. 1 und 2 EStG |
| Arbeiten zu Hause ohne eigenes Arbeitszimmer | 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG |
| Arbeitszimmer als Mittelpunkt deiner Arbeit | tatsächliche Kosten oder pauschal 1.260 € im Jahr | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG |
| Fahrten mit dem eigenen Auto zu Shootings | 0,30 € je gefahrenem Kilometer oder die tatsächlichen Kosten | Kilometersatz des Reisekostenrechts |
| Essen mit Geschäftspartnern | 70 % der angemessenen Kosten, mit Bewirtungsbeleg | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Geschenke an Geschäftspartner | bis 50 € je Person und Jahr | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG |

Zwei Feinheiten, an denen es oft hängt: Die 800 Euro werden immer am Nettopreis gemessen, auch wenn du als Kleinunternehmerin keine Vorsteuer ziehst – ein Gerät für 952 Euro brutto liegt also noch darunter. Und die 50 Euro bei Geschenken sind eine Freigrenze: Ein Cent darüber, und das ganze Geschenk ist nicht mehr absetzbar.

## Warum Dessous meist nicht durchgehen

Der Klassiker. Die Denkweise vieler Models: Ich trage die Dessous im Content, also sind sie Betriebsausgabe. Die Denkweise des Finanzamts: Dessous sind normale Kleidung, die sich privat genauso tragen lässt, und was privat nutzbar ist, wird bei Kleidung grundsätzlich nicht anerkannt, auch nicht anteilig. Diese harte Linie haben Gerichte über Jahrzehnte bestätigt, selbst bei Prominenten mit Auftrittsgarderobe.

Die Ausnahme ist die echte Requisite: ein Kostüm oder Set, das erkennbar nicht alltagstauglich ist, ausschließlich für Aufnahmen angeschafft wurde und idealerweise getrennt von der privaten Garderobe lagert. Je klarer die Trennung dokumentiert ist, desto besser die Chancen. Eine Garantie ist auch das nicht.

## Nägel, Haare, Kosmetik

Hier ist die Linie noch strenger. Maniküre, Pediküre, Friseur und Kosmetikbehandlungen gelten als Körperpflege und damit als privat, denn den gepflegten Körper nimmst du nach dem Dreh mit nach Hause. Dass gepflegte Hände im Content wichtig sind, ändert daran aus Sicht des Finanzamts nichts. Wer solche Posten pauschal absetzt, riskiert bei einer Prüfung Nachzahlungen und unangenehme Fragen zu allen übrigen Positionen.

## Was dagegen klar absetzbar ist

Die gute Nachricht: Die großen Posten dieses Geschäfts sind unstrittig.

- **Technik**: Kamera, Handy im betrieblichen Anteil, Licht, Stative, Speicher
- **Kulisse und Requisiten**, die erkennbar den Aufnahmen dienen
- **Software und Abos** für Schnitt, Planung und Verwaltung
- **Provisionen**, sowohl die der Plattform als auch die einer Agentur
- **Reisekosten** zu Shootings, mit Belegen und betrieblichem Anlass
- **Steuerberatung** selbst, denn auch sie ist Betriebsausgabe

Auch ein Arbeitszimmer oder eine anteilige Miete kann in Frage kommen, wenn ein Raum tatsächlich der Content-Produktion dient. Die Anforderungen daran sind eigene Prüfpunkte beim [Steuerberater](https://impulse.management/blog/onlyfans-einkommen-steuern-deutschland/). Ohne eigenes Arbeitszimmer bleibt die Tagespauschale: 6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest.

## Der Mittelweg, den viele übersehen

Zwischen klar betrieblich und klar privat gibt es Ausgaben, die sich sauber aufteilen lassen, etwa das Handy oder das Internet zu Hause. Hier akzeptiert das Finanzamt anteilige Ansätze, wenn der Maßstab nachvollziehbar ist. Der Unterschied zu Dessous und Kosmetik: Bei Handy und Internet lässt sich der betriebliche Anteil begründen und messen, beim eigenen Körper nicht.

## Was das praktisch für dich heißt

Sammle jeden Beleg, auch für Posten, bei denen du unsicher bist, und lass die Einordnung den Profi machen. Ein Beleg, der nicht anerkannt wird, kostet nichts. Ein abgesetzter Posten, der bei der Prüfung kippt, kostet Nachzahlung, Zinsen und Vertrauen. Und miss den Wert einer Ausgabe nie an der Steuerersparnis: Absetzen heißt nicht geschenkt, sondern nur, dass der Gewinn sinkt, auf den du Steuern zahlst.

## Wenn du es nicht allein sortieren willst

Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen, die dieses Geschäft kennen und solche Abgrenzungen täglich ziehen. Im Erstgespräch klären wir, wie du Belege und Struktur von Anfang an so aufsetzt, dass die Erklärung am Jahresende Routine ist und keine Zitterpartie.

## Quellen

- [§ 4 EStG — Betriebsausgaben; Absatz 5 zählt auf, was nicht oder nur begrenzt abziehbar ist: Geschenke, Bewirtung, Arbeitszimmer, Tagespauschale](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)
- [§ 7 EStG — Abschreibung über die Nutzungsdauer](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)
- [§ 6 Abs. 2 EStG — geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)
- [BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 — Nutzungsdauer von Computerhardware und Software](https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2022/C-Anhaenge/Anhang-01/V/anhang-1-V.html)
- [Bundesfinanzministerium: Wachstumsbooster — degressive Abschreibung bis 30 Prozent für Anschaffungen bis Ende 2027](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Wachstumsbooster/wachstumsbooster.html)
- [§ 5 BRKG — Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer, auf die das Steuerrecht für Fahrten verweist](https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html)
- [Bundesfinanzministerium: AfA-Tabelle — amtliche Nutzungsdauern](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html)
