OnlyFans-Agentur in den USA: Was dort anders läuft als in Deutschland
4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-09-18
Kurz gesagt
In den USA gibt es kaum gesetzliche Schranken für Agenturverträge. Laufzeit, Kündigung, wem der Account gehört und wer für Rückbuchungen haftet — all das steht im Vertrag oder gilt nicht. Deshalb ist die erste Frage bei einer US-Agentur nie „wie viel Prozent", sondern „wie komme ich wieder raus".
Der eine große Unterschied
In Deutschland hat ein Vertrag eine gesetzliche Grundlage, die auch dann gilt, wenn sie nicht darin steht — vom Widerrufsrecht bis zu Klauseln, die Gerichte regelmäßig kippen. In den USA gilt in erster Linie das, was unterschrieben wurde. Was nicht geregelt ist, ist auch nicht geschützt.
Das ist kein Nachteil an sich. Es heißt nur: Der Vertrag ist die ganze Beziehung, nicht ihre Zusammenfassung.
Die fünf Stellen, auf die man zuerst schaut
1. Laufzeit und Kündigung. Gesucht wird eine Klausel, die dich ohne Grund kündigen lässt (termination for convenience) mit einer Frist von 30 Tagen. Findet sie sich nicht, ist die Laufzeit die Laufzeit — zwölf Monate ohne Ausstieg sind in den USA üblich und durchsetzbar.
2. Wem gehören Account und Name. Läuft das OnlyFans-Konto auf die Agentur, gehört es der Agentur. Dasselbe gilt für Instagram-Handles und den Künstlernamen, wenn er als Marke eingetragen wird. Die Frage muss im Vertrag beantwortet sein, und zwar zu deinen Gunsten.
3. Wem gehören die Aufnahmen. Standard ist eine Lizenz zur Nutzung, solange die Zusammenarbeit läuft. Was es nicht sein sollte: eine Übertragung der Rechte (work for hire oder assignment), denn die überlebt die Kündigung.
4. Wer haftet für Rückbuchungen. Wenn ein Fan sein Geld zurückholt, zieht die Plattform es dir ab. Manche Verträge lassen dich außerdem den bereits ausgezahlten Agenturanteil erstatten. Das gehört ausgeschlossen.
5. Wettbewerbsverbot danach. Klauseln, die dir nach dem Ende monatelang die Arbeit mit anderen verbieten, sind in vielen Bundesstaaten schwer durchsetzbar, in manchen gar nicht — aber „schwer durchsetzbar" heißt, dass du klagen musst. Besser, es steht gar nicht drin.
Die fünf Stellen als Prüfliste
| Stelle | Was drinstehen soll | Was nicht drinstehen soll |
|---|---|---|
| Laufzeit und Kündigung | termination for convenience, 30 Tage Frist | zwölf Monate ohne Ausstieg — in den USA üblich und durchsetzbar |
| Account und Name | beides gehört dir, ausdrücklich | Konto auf die Agentur, Künstlername als deren Marke |
| Rechte an den Aufnahmen | Lizenz für die Dauer der Zusammenarbeit | work for hire oder assignment — das überlebt die Kündigung |
| Rückbuchungen | die Plattform zieht dir ab, mehr nicht | Erstattung des bereits ausgezahlten Agenturanteils |
| Wettbewerbsverbot danach | nichts | Monate ohne Arbeit mit anderen — „schwer durchsetzbar" heißt: du musst klagen |
In den USA gilt in erster Linie das, was unterschrieben wurde: Der Vertrag ist die ganze Beziehung, nicht ihre Zusammenfassung.
Was üblich ist und was ein Warnzeichen
Übliche Anteile liegen im US-Markt zwischen 30 und 50 Prozent, je nachdem wie viel die Agentur tatsächlich übernimmt. Darunter wird meist wenig geleistet, darüber muss sehr viel geleistet werden.
Warnzeichen, die überall gleich sind: eine Gebühr im Voraus, ein „Coaching", das Geld kostet, Druck zur sofortigen Unterschrift, kein Ansprechpartner mit Klarnamen — und eine Agentur, die dir keine zwei Creatorinnen nennt, mit denen du sprechen darfst.
Warum eine europäische Agentur für US-Creator etwas kann, was eine amerikanische nicht kann
Die Zeitverschiebung, aus der sonst ein Problem wird. Wenn in New York die Fans abends schreiben, ist in Europa früher Morgen — und wenn an der US-Westküste Mitternacht ist, sitzt ein europäisches Chat-Team am Vormittag. Genau die Stunden, in denen amerikanische Agenturen Nachtschichten besetzen müssen, sind bei uns normale Arbeitszeit.
Das ist kein Marketingsatz, sondern der Grund, warum eine Betreuung über zwei Zeitzonen billiger und verlässlicher ist als eine, die eine Zeitzone rund um die Uhr abdecken muss.
Was dabei zu klären ist
Steuerlich ändert sich für eine US-Creatorin nichts, wenn die Agentur in Europa sitzt: Der Agenturanteil ist eine Betriebsausgabe wie jede andere. Was geklärt gehört, ist die Abrechnung — monatlich, mit Datum, Bruttoumsatz und abgezogenem Anteil, in einer Form, die eine Steuerberatung annimmt. Ein Screenshot ist keine Buchhaltung.
Und die Sprache: Wer amerikanische Fans betreut, braucht ein Chat-Team, das idiomatisches Englisch schreibt — nicht übersetztes Deutsch. Danach sollte man ausdrücklich fragen und sich eine Probe zeigen lassen.