Was können OnlyFans-Models in Deutschland von der Steuer absetzen?
3 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-08-20
Kaum eine Frage kommt bei uns öfter als diese, und kaum eine wird im Netz falscher beantwortet. Die Kurzfassung vorweg: Vieles ist absetzbar, aber ausgerechnet die Dinge, die am nächsten am eigenen Körper sind, sind es oft gar nicht. Dieser Beitrag erklärt die Logik dahinter. Er ersetzt keine Steuerberatung, und bei diesem Thema ist das keine Floskel.
Die Grundregel, aus der alles folgt
Absetzbar sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Nicht absetzbar sind Kosten der privaten Lebensführung, und zwar auch dann, wenn sie dem Beruf nebenbei nützen. Genau dazwischen liegt die Grauzone, um die es hier geht.
Die Frage, die du dir bei jeder Ausgabe stellen kannst: Würde diese Ausgabe ohne den Account genauso anfallen, oder könnte ich die Sache privat genauso nutzen? Je klarer die Antwort Richtung privat geht, desto schlechter stehen die Karten.
Warum Dessous meist nicht durchgehen
Der Klassiker. Die Denkweise vieler Models: Ich trage die Dessous im Content, also sind sie Betriebsausgabe. Die Denkweise des Finanzamts: Dessous sind normale Kleidung, die sich privat genauso tragen lässt, und was privat nutzbar ist, wird bei Kleidung grundsätzlich nicht anerkannt, auch nicht anteilig. Diese harte Linie haben Gerichte über Jahrzehnte bestätigt, selbst bei Prominenten mit Auftrittsgarderobe.
Die Ausnahme ist die echte Requisite: ein Kostüm oder Set, das erkennbar nicht alltagstauglich ist, ausschließlich für Aufnahmen angeschafft wurde und idealerweise getrennt von der privaten Garderobe lagert. Je klarer die Trennung dokumentiert ist, desto besser die Chancen. Eine Garantie ist auch das nicht.
Nägel, Haare, Kosmetik
Hier ist die Linie noch strenger. Maniküre, Pediküre, Friseur und Kosmetikbehandlungen gelten als Körperpflege und damit als privat, denn den gepflegten Körper nimmst du nach dem Dreh mit nach Hause. Dass gepflegte Hände im Content wichtig sind, ändert daran aus Sicht des Finanzamts nichts. Wer solche Posten pauschal absetzt, riskiert bei einer Prüfung Nachzahlungen und unangenehme Fragen zu allen übrigen Positionen.
Was dagegen klar absetzbar ist
Die gute Nachricht: Die großen Posten dieses Geschäfts sind unstrittig.
- Technik: Kamera, Handy im betrieblichen Anteil, Licht, Stative, Speicher
- Kulisse und Requisiten, die erkennbar den Aufnahmen dienen
- Software und Abos für Schnitt, Planung und Verwaltung
- Provisionen, sowohl die der Plattform als auch die einer Agentur
- Reisekosten zu Shootings, mit Belegen und betrieblichem Anlass
- Steuerberatung selbst, denn auch sie ist Betriebsausgabe
Auch ein Arbeitszimmer oder eine anteilige Miete kann in Frage kommen, wenn ein Raum tatsächlich der Content-Produktion dient. Die Anforderungen daran sind eigene Prüfpunkte beim Steuerberater.
Der Mittelweg, den viele übersehen
Zwischen klar betrieblich und klar privat gibt es Ausgaben, die sich sauber aufteilen lassen, etwa das Handy oder das Internet zu Hause. Hier akzeptiert das Finanzamt anteilige Ansätze, wenn der Maßstab nachvollziehbar ist. Der Unterschied zu Dessous und Kosmetik: Bei Handy und Internet lässt sich der betriebliche Anteil begründen und messen, beim eigenen Körper nicht.
Was das praktisch für dich heißt
Sammle jeden Beleg, auch für Posten, bei denen du unsicher bist, und lass die Einordnung den Profi machen. Ein Beleg, der nicht anerkannt wird, kostet nichts. Ein abgesetzter Posten, der bei der Prüfung kippt, kostet Nachzahlung, Zinsen und Vertrauen. Und miss den Wert einer Ausgabe nie an der Steuerersparnis: Absetzen heißt nicht geschenkt, sondern nur, dass der Gewinn sinkt, auf den du Steuern zahlst.
Wenn du es nicht allein sortieren willst
Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen, die dieses Geschäft kennen und solche Abgrenzungen täglich ziehen. Im Erstgespräch klären wir, wie du Belege und Struktur von Anfang an so aufsetzt, dass die Erklärung am Jahresende Routine ist und keine Zitterpartie.
