Kleinunternehmerregelung als Creator: ja oder nein?
2 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-09-09
Die Frage kommt beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, meistens ohne Vorwarnung, und die Entscheidung gilt erst einmal. Deshalb hier, was dahintersteckt.
Vorweg, deutlich: Das ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Die Regelung selbst ist einfach, die Anwendung auf Auszahlungen aus dem Ausland ist es nicht.
Was die Regelung macht
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, führst keine ab und musst keine Voranmeldungen abgeben. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer ziehen: Die Umsatzsteuer auf deine Anschaffungen bekommst du nicht zurück.
Es geht dabei ausschließlich um die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du so oder so, und eine Gewerbeanmeldung brauchst du ebenfalls unabhängig davon.
Die Grenzen
Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Stand 2026 liegt die Grenze bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr; wird im laufenden Jahr die zweite, deutlich höhere Grenze überschritten, endet die Regelung sofort. Diese Beträge wurden zuletzt geändert und können sich wieder ändern — prüf sie im Jahr deiner Entscheidung nach.
Wer im ersten Jahr startet, rechnet den Umsatz auf zwölf Monate hoch. Wer im Oktober anfängt, darf also nicht einfach drei Monate zählen.
Wann sie sich lohnt
Wenn du nebenher startest, wenig investierst und unter der Grenze bleibst. Dann sparst du dir monatliche Meldungen und einen Teil der Buchhaltung, ohne etwas zu verlieren.
Wann sie schadet
Wenn du zu Beginn viel anschaffst — Kamera, Licht, Technik, Ausstattung. Ohne Vorsteuerabzug zahlst du die Umsatzsteuer darauf endgültig selbst. Bei größeren Anschaffungen kann das mehr ausmachen als der ersparte Aufwand.
Und wenn absehbar ist, dass du die Grenze reißt. Dann stellst du mitten im Jahr um, und Umstellungen sind der Teil, bei dem Fehler entstehen.
Der Punkt, der bei uns besonders ist
Deine Umsätze kommen von einer Plattform im Ausland. Ob und wo darauf Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nicht danach, was auf dem Auszug steht, sondern nach den Regeln für Leistungen an ausländische Unternehmen. Das ist der Punkt, an dem allgemeine Ratgeber aufhören und ein Steuerberater anfängt — auch dann, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Frag im ersten Gespräch ausdrücklich danach. Wer bei dieser Frage ausweicht, betreut keine Creator.
Wie du dich entscheidest
Drei Fragen. Wie viel Umsatz erwartest du in den nächsten zwölf Monaten realistisch? Wie viel wirst du in dieser Zeit anschaffen? Und wärst du bereit, monatlich Meldungen abzugeben, wenn du dafür die Vorsteuer bekommst?
Aus den Antworten ergibt sich die Sache meistens von selbst. Was bleibt, klärst du mit einem Steuerberater, bevor du das Formular abschickst — die Wahl später zu ändern ist möglich, aber unbequem.
Wie wir dabei helfen
Wir sind keine Steuerberatung und geben keine. Was wir tun: Wir sagen dir, welche Fragen du stellen musst, und sorgen dafür, dass deine Zahlen so sauber vorliegen, dass ein Steuerberater wenig Zeit dafür braucht. Alles Weitere zum Thema steht unter Steuern in Deutschland.