Brauche ich ein Gewerbe, um auf OnlyFans Geld zu verdienen?
4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 2026-10-27
Kurz gesagt
In den meisten Fällen brauchst du eine Anmeldung, aber nicht zwingend ein klassisches Gewerbe. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitet, gilt steuerlich als selbstständig — auch bei kleinen, aber regelmäßigen Beträgen. Welche Form die richtige ist, hängt vom Land ab und davon, wie die Tätigkeit eingeordnet wird.
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen brauchst du eine Anmeldung, aber nicht zwingend ein klassisches Gewerbe. Welche Form richtig ist, hängt vom Land ab und davon, wie deine Tätigkeit eingeordnet wird. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Warum die Frage überhaupt aufkommt
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig ist, gilt steuerlich als selbständig. Damit entstehen Melde- und Beitragspflichten, unabhängig davon, ob man sich selbst als Unternehmerin sieht oder nicht.
Der Umfang spielt dabei eine geringere Rolle als viele annehmen. Auch kleine, aber regelmäßige Einnahmen begründen eine selbständige Tätigkeit.
Die drei Länder nebeneinander
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Normalfall | Gewerbe | meist „neue Selbständigkeit" | selbständige Erwerbstätigkeit |
| Anmeldung bei | Gewerbeamt, danach Fragebogen vom Finanzamt | Finanzamt, in der Regel zusätzlich SVS | Ausgleichskasse des Kantons, Steuererklärung |
| Gebühr | niedriger zweistelliger Betrag | beim Finanzamt gebührenfrei | keine Anmeldegebühr |
| Umsatzsteuer | über 25.000 € Vorjahres- oder 100.000 € laufendem Umsatz | über 55.000 € Umsatz im Jahr | ab 100.000 Franken Umsatz |
| Laufende Beiträge | Kranken- und Rentenversicherung | SVS, zunächst vorläufig, später nachbemessen | AHV/IV/EO über die Ausgleichskasse |
Die Zeile, die im Nachhinein Geld kostet, ist die zweite: In Österreich hängt daran, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder nicht, und das ist der häufigste Punkt, an dem Beiträge nachgefordert werden. Die Schweiz steht ausführlicher im eigenen Beitrag.
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Zur BewerbungÖsterreich
In Österreich läuft die Einordnung meist über die Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung vorliegt oder eine sogenannte neue Selbständigkeit.
Viele Creator fallen in die zweite Gruppe. Dann ist keine Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde nötig, wohl aber eine Meldung beim Finanzamt und in der Regel bei der SVS. Es gibt Konstellationen, in denen die Behörde das anders sieht, insbesondere bei zusätzlichen Leistungen wie Werbung oder Vermarktung.
Diese Abgrenzung solltest du nicht selbst vornehmen. Sie ist der häufigste Punkt, an dem im Nachhinein Beiträge nachgefordert werden.
Deutschland
In Deutschland ist die Einordnung als Gewerbe der Normalfall. Dann ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, und das Finanzamt schickt anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ob eine Plattform deine Einnahmen zusätzlich meldet, ändert daran nichts – mehr unter Meldet OnlyFans ans Finanzamt?
Hinzu kommen je nach Umsatz Umsatzsteuerpflichten und die Gewerbesteuer, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigt; sie wird mit der Einkommensteuer weitgehend verrechnet.
Was die Anmeldung nicht bedeutet
Sie bedeutet nicht, dass dein Name öffentlich in einem Register erscheint, das jeder durchsuchen kann. Sie bedeutet aber, dass Behörden deine Anschrift kennen, und in Deutschland kann es je nach Rechtsform Veröffentlichungspflichten geben, die man vorher kennen sollte.
Wenn Anonymität für dich wichtig ist, gehört dieser Punkt in die Planung, nicht in die Nachbetrachtung.
Der Zeitpunkt
Die Anmeldung gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Rückwirkende Anmeldungen sind möglich, aber unangenehm, weil Beiträge und Steuern dann für den gesamten Zeitraum nachberechnet werden.
Ein häufiges Muster: Im ersten Jahr passiert nichts, im zweiten kommt Post, und dann geht es rückwirkend um Beträge, die längst ausgegeben sind.
Was du vorbereiten solltest
Eine ladungsfähige Anschrift. Eine Vorstellung davon, wie du deine Tätigkeit beschreibst, denn diese Beschreibung entscheidet über die Einordnung. Und eine Schätzung deiner Einnahmen im ersten Jahr, weil danach die vorläufigen Vorschreibungen bemessen werden.
Setze diese Schätzung nicht zu hoch an, sonst zahlst du im ersten Jahr Beiträge auf Umsätze, die es noch nicht gibt.
Was die Anmeldung kostet
Die Kosten selbst sind überschaubar. In Deutschland fällt für die Gewerbeanmeldung eine Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich an, in Österreich ist die Meldung beim Finanzamt gebührenfrei.
Die eigentlichen Kosten entstehen danach: laufende Beiträge zur Sozialversicherung, gegebenenfalls Kammerumlagen und die Betreuung durch einen Steuerberater. Diese Beträge fallen auch dann an, wenn ein Monat schlecht läuft, und sie sind der Grund, warum eine Anmeldung erst sinnvoll ist, wenn tatsächlich Einnahmen entstehen.
Umgekehrt gilt: Warten, obwohl Einnahmen fließen, macht es nicht günstiger, sondern nur später und mit Nachzahlung.
Wenn du es richtig aufsetzen willst
Die Struktur am Anfang sauber zu wählen kostet ein paar Stunden. Sie später zu korrigieren kostet deutlich mehr. Wir begleiten Creator genau bei diesem Schritt und arbeiten dafür mit Steuerberatern zusammen. Ein Erstgespräch ist unverbindlich.
Quellen
- § 14 GewO — Anzeige des Gewerbes (Deutschland)
- § 138 BAO — Anzeigepflicht beim Finanzamt (Österreich)
- USP.gv.at: Gewerbeanmeldung — der amtliche Ablauf in Österreich
- ELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- § 19 UStG — Kleinunternehmer — 25.000 und 100.000 Euro (Deutschland)
- § 11 GewStG — Freibetrag von 24.500 Euro und § 35 EStG — Anrechnung auf die Einkommensteuer (Deutschland)
- Unternehmensserviceportal: Kleinunternehmen — 55.000 Euro (Österreich)
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