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OnlyFans neben Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld: Was erlaubt ist und was angerechnet wird (2026)

8 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 2026-10-27

Kurz gesagt

Ein eigener Account ist neben Arbeitslosengeld und neben Grundsicherungsgeld erlaubt – du musst ihn aber vorher melden, und der Gewinn wird angerechnet. Beim Arbeitslosengeld musst du unter 15 Stunden pro Woche bleiben; anrechnungsfrei sind 165 Euro im Monat, nachdem pauschal 30 Prozent der Einnahmen als Ausgaben abgezogen sind. Beim Grundsicherungsgeld, dem früheren Bürgergeld, bleiben vom Gewinn höchstens 348 Euro im Monat frei, mit Kind 378 Euro.

Wer arbeitslos ist, sucht oft eine Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen – und fragt sich, ob ein Account dann die Leistung gefährdet. Die Regeln sind klar, aber sie unterscheiden sich, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommst oder Grundsicherungsgeld vom Jobcenter. Dieser Beitrag nennt die Regeln, die 2026 gelten. Er ersetzt keine Beratung durch die Agentur, das Jobcenter oder eine Steuerberatung.

Die Regeln auf einen Blick

Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit) Grundsicherungsgeld (Jobcenter)
Erlaubt? ja, unter 15 Stunden pro Woche ja, ohne Stundengrenze
Melden vorab, mit der Erklärung zu selbständiger Tätigkeit unverzüglich, mit der Anlage EKS
Was zählt Einnahmen minus 30 Prozent Pauschale oder höhere nachgewiesene Ausgaben Gewinn im Bewilligungszeitraum, geteilt durch die Monate
Was frei bleibt 165 € im Monat 100 € plus 20, 30 und 10 Prozent gestaffelt, höchstens 348 € (mit Kind 378 €)
Zeitraum jeder Kalendermonat für sich in der Regel sechs Monate, erst vorläufig, dann abschließend

Arbeitslosengeld: unter 15 Stunden pro Woche

Arbeitslos bleibst du nur, solange alle deine Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche umfassen – das gilt auch für selbständige Arbeit. Gezählt wird deine eigene Zeit: Drehen, Bearbeiten, Posten, Nachrichten an Fans. Nach den Weisungen der Bundesagentur zählen auch Zeiten, in denen du dich arbeitsbereit hältst, ohne gerade etwas zu tun – bei einem Account etwa feste Zeiten, in denen du für Nachrichten online bist. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, muss sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Die Agentur will die Tätigkeit vorab wissen. Für selbständige Arbeit gibt es dafür einen eigenen Vordruck, die Erklärung zu selbständiger Tätigkeit, mit deiner Wochenarbeitszeit und den erwarteten Einnahmen.

Du überlegst, mit einer Agentur zu arbeiten? Die Bewerbung dauert zwei Minuten – unverbindlich und vertraulich.

Zur Bewerbung

So rechnet die Agentur

Von deinen Einnahmen zieht die Agentur pauschal 30 Prozent als Betriebsausgaben ab; höhere Ausgaben zählen, wenn du sie nachweist. Vom Rest gehen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, dann der Freibetrag von 165 Euro. Was übrig bleibt, wird vom Arbeitslosengeld des Monats abgezogen, in dem du gearbeitet hast.

Vereinfacht, ohne Steuern und mit der Pauschale gerechnet:

Einnahmen im Monat nach der Pauschale von 30 % wird angerechnet
200 € 140 € 0 €
500 € 350 € 185 €
1.000 € 700 € 535 €
2.000 € 1.400 € 1.235 €

Bis gut 235 Euro Einnahmen im Monat bleibt das Arbeitslosengeld also unberührt. Frisst die Anrechnung das Arbeitslosengeld eines Monats ganz auf, wird für diese Zeit nichts gezahlt; deine Anspruchsdauer verbraucht sich dabei aber nicht.

Hattest du den Account schon vorher? Hast du in den 18 Monaten vor Beginn deines Anspruchs mindestens zwölf Monate lang neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung selbständig gearbeitet, unter 15 Wochenstunden, bleibt mehr frei: so viel, wie du damit in den letzten zwölf Monaten davor im Schnitt monatlich verdient hast, mindestens aber die 165 Euro.

Was du danach melden musst: Ändert sich dein Gewinn um mehr als 5 Prozent, meldest du das. Wer zunächst keinen Gewinn oder weniger als 165 Euro im Monat erwartet, meldet, sobald es mehr wird. Schwankt der Gewinn – bei einem Account die Regel –, verlangt die Agentur spätestens alle drei Monate eine neue Erklärung.

Grundsicherungsgeld: der Gewinn im Durchschnitt

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Ergänzen kannst du damit jedes Einkommen, ob aus einem Job oder aus selbständiger Arbeit. Eine Stundengrenze gibt es nicht; das Jobcenter erwartet aber, dass du alle Möglichkeiten nutzt, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern – es kann also weiter verlangen, dass du dich um Arbeit bemühst.

Gerechnet wird mit dem Gewinn: Betriebseinnahmen minus notwendige Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich anfallen – unabhängig davon, was steuerlich absetzbar wäre. Der Gewinn des ganzen Zeitraums wird durch die Zahl der Monate geteilt, ein starker Monat also mit schwächeren verrechnet. Ausgaben, die vermeidbar sind oder offensichtlich nicht zu den Lebensumständen während des Leistungsbezugs passen, erkennt das Jobcenter nicht an.

Vom monatlichen Gewinn bleiben frei: 100 Euro, dazu 20 Prozent des Teils zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro – hast du ein minderjähriges Kind, bis 1.500 Euro. Vereinfacht, ohne Steuern:

Gewinn im Monat bleibt frei wird angerechnet
100 € 100 € 0 €
300 € 140 € 160 €
520 € 184 € 336 €
800 € 268 € 532 €
1.000 € 328 € 672 €
1.200 € 348 € 852 €
1.500 € 348 €, mit Kind 378 € 1.152 €, mit Kind 1.122 €

Was angerechnet wird, zieht das Jobcenter von deinem Bedarf ab – dem Regelbedarf, 2026 für Alleinstehende 563 Euro, plus Miete und Heizung. Liegt der angerechnete Gewinn über dem Bedarf, fällt das Grundsicherungsgeld weg.

Vorläufig bewilligt, später abgerechnet

Weil der Gewinn eines Accounts schwankt, entscheidet das Jobcenter zunächst vorläufig, in der Regel für sechs Monate. Dafür schätzt du mit der Anlage EKS deine Einnahmen und Ausgaben im Voraus. Nach dem Bewilligungszeitraum weist du die tatsächlichen Zahlen nach, und das Jobcenter rechnet ab: War der Gewinn höher als geschätzt, zahlst du zurück; war er niedriger, bekommst du nach.

Reichst du die Nachweise trotz Frist und Belehrung nicht ein, setzt das Jobcenter den Anspruch nur so weit fest, wie er belegt ist – für die übrigen Monate wird festgestellt, dass kein Anspruch bestand. Dann wird zurückgefordert.

Melden: vorher und vollständig

Für beide Leistungen gilt: Wer Sozialleistungen bekommt, muss Änderungen, die für die Leistung wichtig sind, unverzüglich mitteilen. Ein neuer Account gehört dazu – und zwar bevor die erste Auszahlung kommt. Wer nicht meldet, muss zu viel gezahlte Leistungen zurückzahlen; das Versäumnis ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, und wer Einnahmen bewusst verschweigt, riskiert ein Strafverfahren. Wer sonst noch von deinen Einnahmen erfährt, steht unter Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Neben der Leistung laufen Gewerbe und Steuer wie bei allen: Ein Account mit Gewinnabsicht ist in der Regel ein Gewerbe, der Gewinn gehört in die Steuererklärung, siehe OnlyFans-Einkommen in Deutschland versteuern.

Wenn mehr daraus werden soll

Soll aus dem Account die Hauptsache werden, endet beim Arbeitslosengeld die Arbeitslosigkeit. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt es den Gründungszuschuss – über ihn entscheidet die Agentur nach Ermessen. Voraussetzungen sind unter anderem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa einer Kammer, zur Tragfähigkeit.

Was du vor dem Start klären solltest

Wann Arbeitslosengeld Grundsicherungsgeld
vor dem Start Agentur informieren, Erklärung zu selbständiger Tätigkeit Jobcenter informieren, Anlage EKS mit Schätzung
laufend Gewinnänderung über 5 % melden, bei schwankendem Gewinn spätestens alle drei Monate erklären Änderungen sofort melden
am Ende – abschließende Anlage EKS nach dem Bewilligungszeitraum
immer Gewerbe anmelden, Steuererklärung Gewerbe anmelden, Steuererklärung

Im Erstgespräch gehen wir mit dir durch, was du vor dem Start melden musst; wie viel in deinem Fall angerechnet wird, rechnet die Agentur oder das Jobcenter aus.

Quellen

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